Zapfengeld im Reberhaus |
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| Die Getränke sind über das Kultur- und Freizeitzentrum Reberhaus zu beziehen. Wird der Wein selbst mitgebracht, so wird ein Zapfengeld von 6.- pro Person erhoben. |
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Spirituosenlizenz bei Barbetrieb im Reberhaus |
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| Die Abgabe erfolgt in Form einer Pauschale. | |||||
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1 bis 50 Personen | Fr. 80.– | |||
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51 bis 100 Personen | Fr. 150.– | |||
| ab 101 Personen | Fr. 200.– | ||||
| Alle aufgeführten Preise verstehen sich in Schweizerfranken, exkl. MWSt. Stand Januar 2012. Komplette Getränkeliste mit Flaschenweinen unter der Rubrik «Downloads» |
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